Vorstandssitzung Montag 7.9.2009
1.
Wenn ein Verein bis zum 31.12. des Vorjahres fällige Nenngelder oder Mitgliedsbeiträge nicht beglichen hat, hat der BSVÖ die Möglichkeit, die für den Klub spielberechtigten Spieler und Mannschaften dieser Vereine, für die darauf folgende Saison vom Sportbetrieb auszuschließen.
2.
Für Jugendturniere im Range einer ÖM soll den ausrichtenden Vereinen Tuchzuschuss gewährt werden. Die Schiedsrichterkosten für diese Turniere trägt der BSVÖ.